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   VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587   

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VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587 (https://dejure.org/2020,19945)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587 (https://dejure.org/2020,19945)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - AN 19 K 19.00587 (https://dejure.org/2020,19945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AbwV § 6; ZPO § 709; AbwAG § 4 Abs. 5; VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nrn. 3 bis 7; WHG § 3 Nrn. 1 bis 3, § 3 Nrn. 1 bis 3
    Abwasserabgabe bei Überschreitung einzuhaltender Grenzwerte

  • rewis.io

    Abwasserabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819

    Nacherhebung von Abwasserabgaben

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587
    Auch nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Festsetzung der Abgabe ein derartiges Ereignis zu berücksichtigen (BayVGH, Beschluss vom 23.04.2009, Az. 22 ZB 07.819; Beschluss vom 19.2.1999, Az. 22 ZB 97, 1961, BVerwG, Beschluss vom 20.08.1997, Az. 8 B 169/97).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dessen Argumentation das Gericht vorliegend folgt, führt dazu in seinem Beschluss vom 23. April 2009, Az. 22 ZB 07.819, aus: "Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass Störfälle zu erheblichen Überschreitungen der Überwachungswerte und damit zu einer starken Erhöhung der Abwasserabgabe führen können und sie auch möglicherweise nicht vom Abgabepflichtigen verschuldet worden sind, hat der Gesetzgeber im Regelungssystem des § 4 Abs. 4 AbwAG die Abgabenrelevanz sog. ´Ausreißer´ durch Störfälle in von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender Weise grundsätzlich in Kauf genommen, zumal § 4 Abs. 4 Satz 2 AbwAG auf die Problematik von Störfällen insoweit Rücksicht nimmt, als von einer Erhöhung dann abgesehen wird, wenn ein Überwachungswert - trotz tatsächlicher Überschreitung - ´als eingehalten gilt´(vgl. § 6 Absatz 1 AbwV).".

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587
    Hier sei auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1997, 8 B 170.97, und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2006, 7 C 5.06, verwiesen worden.
  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 5.06

    Überwachungswert; gemessener Einzelwert; Messergebnis; Erhöhung der Zahl der

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587
    Hier sei auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1997, 8 B 170.97, und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 2006, 7 C 5.06, verwiesen worden.
  • BVerwG, 15.04.2008 - 7 B 9.08

    Überwachungswert; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten; Erklärungswert.

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587
    Auch insoweit hat sich der Gesetzgeber bewusst für harte finanzielle Folgen bei der Überschreitung der Überwachungswerte entschieden (BVerwG, Beschluss vom 15.4. 2008 - 7 B 9/08.
  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.00587
    Auch nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Festsetzung der Abgabe ein derartiges Ereignis zu berücksichtigen (BayVGH, Beschluss vom 23.04.2009, Az. 22 ZB 07.819; Beschluss vom 19.2.1999, Az. 22 ZB 97, 1961, BVerwG, Beschluss vom 20.08.1997, Az. 8 B 169/97).
  • VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 19 K 19.02359

    Verschuldensunabhängige Erhebung einer Abwasserabgabe

    Hiergegen richtete sich die Klage unter dem gerichtlichen Aktenzeichen AN 19 K 19.00587.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte sowie die beigezogenen Behördenakten (auch im Verfahren AN 19 K 19.00587), wegen der mündlichen Verhandlung auf die Niederschrift Bezug genommen.

    Über die durch Bescheid vom 14. Februar 2019 festgesetzte Schmutzwasserabgabe im Verfahren AN 19 K 19.00587 wurde durch Urteil vom heutigen Tage ebenfalls entschieden.

    Im vorliegenden Fall geht es, anders als im zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren AN 19 K 19.00587, um das grundsätzliche abgabepflichtige Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser in die ..., ein Gewässer erster Ordnung.

    Auf die insoweit ergangenen Ausführungen der Kammer im Verfahren AN 19 K 19.00587 wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.

    Diesbezüglich hat die Kammer im Verfahren AN 19 K 19.00587 ausgeführt: "Gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwV gilt ein nach dieser Verordnung einzuhaltender oder in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter Wert als eingehalten, wenn die Ergebnisse dieser und der vier vorausgegangenen staatlichen Überprüfungen in vier Fällen den jeweils maßgebenden Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 Prozent übersteigt.

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